Geblitzt in Daldorf, A 21, km 34,150, in Rtg. Kiel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben? Damit der Geschwindigkeitsverstoß nicht teuer wird, lohnt es sich hier einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen.

Aufgestellt ist nämlich ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieser Blitzer tastet die Fahrbahn auf einer Strecke von 75 Metern mit Infrarotsignalen ab. Dieser werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt. Mittels der hieraus gewonnenen Werte wird die auf der Messstrecke gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet.

Aber dieses Messsystem ist enorm fehlerbehaftet.

Die Länge der Messstrecke führt naturgemäß zu einer Strahlenaufweitung, welche die Ursache für eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit eine ungenaue Berechnung ist. Schon aus diesem Grund werden bei mindestens 50 % aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Die Strahlen müssen genau auf die Fahrbahnneigung angepasst in einem rechten Winkel ausgesandt werden. Oft ist dieses aber nicht exakt eingestellt und dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Schon diese kleine zeitliche Differenz ist aber dafür verantwortlich, dass Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann ist es nicht zweifelsfrei nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich, dass die auswertenden Messbeamten vor dem Einsatz an diesem Gerätetyp geschult werden. Findet sich kein entsprechender Nachweis in der Akte, muss die Messung verworfen werden.

Gleiches gilt, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest ist dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Schon diese bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, wie unsicher dieses Messverfahren ist.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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