Geblitzt in der Gem. Bistensee-Ahlefeld, Langenberg, L 265- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sollte Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen werden, stehen die Chancen sehr gut, dass Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt die drohenden Strafen ersparen kann. Denn gemessen wird hier mit einem sogenannten Lichtschrankensystem. Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt.

Ausgesandte Laserimpulse überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann der Blitzer die gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Aber diese Ort- Zeit- Berechnung kann auf zahlreichen Fehlern beruhen.

Aber häufig ist der Messwinkel nicht exakt justiert, so dass es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben kommt. Die Länge der Messstrecke führt außerdem oft dazu, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden. Dann kann nicht sicher nachgewiesen werden, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und exakt in der Akte dokumentiert, liegt keine verwertbare Messung vor. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Findet sich in der Messakte kein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt  daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot sind dann ausgeschlossen. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): andreas junge

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