Geblitzt in Elmshorn, Adenauerdamm 4- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vorgeworfen? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß zwar teuer werden, aber die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts die drohenden Strafen auch verhindern.

Aufgebaut ist hier nämlich ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Zwar ist dieses noch als ein standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch haben seit seiner ersten Anwendung zahllose Testreihen die Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Bei diesem Messsystem tasten Laserstrahlen die Straße auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge werden erfasst und senden die Impulse zum Blitzer zurück. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Messung und damit die Berechnung der gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit.

Aber sehr häufig wird hier der Messwinkel nicht exakt an die Fahrbahnneigung angepasst. Die hieraus resultierenden "Schrägmessungen" verursachen schon bei der geringen Abweichung um ein Grad automatisch überhöhte Messwerte.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Strahlenaufweitung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte ungenaue Berechnung führt dazu, dass bei etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeitswerte angegeben werden.

Oft sind auch mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. es ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist dieses schon dadurch erkennbar, dass auf dem Messfoto Teile eines anderen Fahrzeugs abgebildet sind. Aber auch Unregelmäßigkeiten in der Messreihe sind ein Indiz hierfür.

Auch kommt es vor, dass die Geräteeichung abgelaufen ist. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Vor der eigentlichen Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt und dokumentiert werden. Oft ist die Akte diesbezüglich unvollständig. In solchen Fällen ist ebenfalls keine verwertbare Messung gegeben.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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