⚡️Geblitzt in Engen, BAB 81, km 709,830 Stuttgart Richtung Singen - Bußgeld und Fahrverbot abwenden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Am Fahrbahnrand der A 81 kurz vor der Raststätte Hegau-West hat die Verkehrspolizeiinspektion Zimmern o.R. eine Messstelle  eingerichtet, die aufgrund ihrer Lage im Landgerichtsbezirk Konstanz vor dem für alle Autobahnen in diesem Gebiet zentral zuständigen Amtsgericht Konstanz verhandelt wird. Ab der Ausfahrt Geisingen gilt für die gesamte sog. Engener Steige eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h. Weil die Strecke sehr gut ausgebaut ist, stark bergab führt und die malerische Aussicht auf Hegauvulkane und Bodensee durchaus ablenken kann, lassen sich viele Fahrer zu einer höheren Geschwindigkeit verleiten, was ihnen dann oft zum Nachteil wird, weil häufig geblitzt wird. Dabei verwenden die Beamten meist ein Lasermessgerät vom Typ PoliScanSpeed FM 1, das für zehn Tage ununterbrochen aus einem nur für diesen Zweck anfertigten Anhänger, einem sog. Enforcement Trailer, heraus misst.

Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es lohnt sich, einen Anhörungsbogen und vor allem einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe checken zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Jedes Messgerät  und -verfahren lässt Raum für Fehler, vor allem bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. Gerade bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, wenn sich mehrere Fahrzeugen im Messbereich befinden, können Fehlzuordnungen auftreten.

Aber sogar bei einwandfreier Messung kann wenigstens das Fahrverbot regelmäßig abgewendet werden.

Nach § 4 Abs. 4 BKatV gilt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht dokumentiert. Die jeweilige Richterin entscheidet dies nach ihrem Ermessen. Wenn sue davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird sie vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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