Geblitzt in Friedrichstadt, Tönninger Straße B 202, in Höhe Halbmond- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn meist gelingt es im Einspruchsverfahren, die Messung erfolgreich anzufechten. Denn das hier verwendete Lichtschrankenmesssystem ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt.

Dessen Arbeitsweise ist einfach erklärt. Gemessen wird mit Hilfe mehrerer Infrarot- bzw. Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann dann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Die eingestellte Messstrecke beträgt hier 25 Meter.

Aber häufig sind nicht alle Sensoren exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was zu einer fehlerhaften Datenerfassung und damit auch zu einer überhöhten Geschwindigkeitsanzeige führt. Auch treten an der Fahrzeugkarosserie oft fehlgeleitete Reflexionen auf, welche die Messung ebenfalls verfälschen. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Auch fehlt oft der vorgeschriebene Schulungsnachweis für das Messpersonal in der Akte. In diesen Fällen kann der Verteidiger der Verwertung der Messung widersprechen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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