Geblitzt in Gem. Hamwarde, L 205, AB 027, km 1,400- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Falls Ihnen hier ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, können die Strafen zwar teuer werden, die Chancen stehen aber sehr gut, diese abzuwehren.

Der größte Pluspunkt für die Verteidigung sind hier nämlich die Schwächen des aufgestellten Messgeräts. Es erfolgt eine sogenannte Lichtschrankenmessung, welche für ihre Fehleranfälligkeit bekannt ist.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Das betroffene Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke, nämlich die Breite des mit mehreren Sensoren ausgestatteten Gerätemessbalken. Anhand der festgestellten Zeit wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Dieses geschieht mit Hilfe von Infrarotstrahlen, welche die Straße im rechten Winkel überqueren.

Aber sehr oft ist hier der Messwinkel nicht exakt auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dies führt dann automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen.

Auf dem Messfoto muss gleichfalls die Messlinie zu sehen sein und zwar so, dass die gesamte Messstrecke zu erkennen ist.  Die Messlinie muss dabei durch einen Kreidestrich, reflektierende Folie an den Fahrbahn oder das Aufstellen von Lübecker Hütchen erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, liegt keine verwertbare Messung vor. 

Es kann zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen, wenn mehrere Fahrzeuge den Messbereich hintereinander oder parallel passieren. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die angezeigte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese in der Akte nicht vollständig dokumentiert, wird die Messung verworfen.

Gleiches gilt, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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