Geblitzt in Glückstadt, auf dem Sperforkenweg 11- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten?

Dann können die möglichen Strafen teuer werden. Bei mehr als 20 km/h  drohen ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings sind hier die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sehr gut, liefert doch das verwendete Lichtschrankensystem die besten Argumente.

Dieses ermittelt die Geschwindigkeit mittels mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen, welche die Fahrbahn in einem rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann das Gerät die Geschwindigkeit berechnen. Die Kamera wird ausgelöst, wenn der eingegebene Grenzwert überschritten ist.

Schon diese zeitliche Reihenfolge führt besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Fehlern bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher feststellbar, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Die Lichtstrahlen müssen unbedingt senkrecht zur Fahrbahn verlaufen. Ist die Ausrichtung nicht exakt, werden schon bei den geringsten Abweichungen zu hohe Geschwindigkeitswerte angezeigt. Durch die schräge Aufstellung verändert sich nämlich die Durchfahrzeit.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Test durchgeführt und dokumentiert werden. Ist dieses nicht der Fall, wird die Messung verworfen.

Teilweise werden Messungen dokumentiert, bei denen die gemessenen Fahrzeuge auf völlig unüblichen Bildpositionen zu sehen sind. Insbesondere ist dies der Fall, wenn nicht die Fahrzeugfront im Bereich der Lichtstrahlen zu sehen sind.

Lichtschrankenmessgeräte bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO gültigen Eichung. Ist diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder gar abgelaufen, wird die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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