Geblitzt in Gruibingen, BAB 8, km 160,235 Stuttgart- München, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann droht ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 70 €. Bei 26 km/h sind es bereits ein Monat Fahrverbot, ein Punkt und 80 €. Dies kann sich sich zu zwei Punkten, drei Monaten Fahrverbot und 600 € steigern.

Jedoch kann bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhindert werden.

Aufgestellt ist hier nämlich ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen zahlreiche Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird von diesem Gerät wie folgt bestimmt. Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät. Der Blitzer sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus, nämlich 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Mittels dieser kann die benötigte Fahrzeug für die eingegebene Messstrecke und damit die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Die oben genannte Strahlenaufweitung hat aber verzerrte Rückstrahlsignale zur Folge. Diese führen bei etwa 50 % aller Messungen zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Zuordnungsprobleme treten bei einem hohen Verkehrsaufkommen, etwa Kolonnenfahrten oder Überholmanövern auf. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Nicht selten ist der Scanwinkel ungenau eingestellt. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt zu sogenannten Schrägmessungen und damit automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Sollte sich in der Akte kein Nachweis finden, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann der Messvorgang keine Grundlage für einen rechtmäßigen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Testreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten  begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird.

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema