Geblitzt in Hamburg, auf der BAB 255 -BAB 1, i.R. Süden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Dann lohnt es sich, den Vorwurf nicht zu widerspruchsfrei zu akzeptieren, sondern den Messvorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist der derart groß, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Sobald sich ein Fahrzeug im Messbereich befindet, werden diese reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Dies ist die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die ungewöhnlich lange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Denn sie führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich führt dies zu einer Verfälschung der Messdaten und zwar so häufig, dass schon allein wegen dieses Serienfehlers etwa jede zweite Messung falsch ist. Außerdem treten Schwierigkeiten bei der Objekzuordnung auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Messfoto gemessen wurde. Der Messsensor muss sich unbedingt im rechten Winkel zur Autobahn befinden. Aber durch die Erschütterungen des Verkehrs kann es zu leichten Verschiebungen des Geräts kommen. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Vorgeschrieben ist eine Schulung des Messpersonals vor dem Einsatz. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Messakte, ist die Messung unverwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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