Geblitzt in Hamburg, BAB 23, Höhe km 0,7, i.R. Norden-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Die beste Reaktion auf das Anhörungsschreiben ist dann die Überprüfung der Messung durch einen spezialisierten Verteidiger. denn wegen der Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Einstellungsquote hier überdurchschnittlich hoch, sobald die Messung angefochten wird.

Die Arbeitsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese Impulse werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber diese Messmethode hat ein enormes Fehlerpotential. So führt die Länge der Messstrecke zu einer Strahlenauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dieses geschieht so häufig, dass allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist.  Außerdem treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Nach den Herstellervorgaben muss der Sensor unbedingt genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist aber die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, ist die Messung nicht verwertbar. Dies gilt auch, wenn die in der Akte der vorgeschriebene aktuelle Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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