Geblitzt in Hamburg, BAB 25, Höhe AS zur BAB 1, i.R. Centrum- Fehler bei der Messung!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg erhalten? Gegen Sie ist ein Bußgeldverfahren eröffnet worden und der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Bevor Sie das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich das Messverfahren mit einem Einspruch zu überprüfen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, welches für seine Ungenauigkeit und Fehleranfälligkeit berüchtigt ist.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fährt ein Messobjekt in diesen Bereich, werden die Strahlen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Werte ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und damit letztlich eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber die außergewöhnliche Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein dieser Fehler ist dafür verantwortlich, dass etwa die Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse liefert. Häufig ist auch der Messsensor beim Aufbau nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet worden, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle auf Nachfrage kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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