Geblitzt in Hamburg, BAB 255, BAB 1, Ast 4, i.R. Süden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, den Vorgang einem spezialisierten Verteidiger zu übergeben. Denn wegen der der Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Anzahl der eingestellten Verfahren nach einem Einspruch überdurchschnittlich hoch.

Dieses Messgerät erfasst die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter mit Hilfe ausgestrahlter Laserimpulse. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der Messstrecke ist ein großer Schwachpunkt dieses Blitzers. Denn sie führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich verfälscht dies die empfangenen Daten und zwar so häufig, dass allein aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Außerdem treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als ein Messobjekt im Erfassungsbereich befindet ist der Bußgeldstelle sehr oft kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messsensor muss sich unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn befinden. Während des Aufbaus erfolgt die Justierung aber nicht immer exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung erloschen ist oder das Messprotokoll nicht vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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