Geblitzt in Hamburg, BAB 7, AS Volkspark, km 152,1, i. Ri. Norden- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah ein Bußgeldbescheid und hier lohnt es sich, mit einem Einspruch dagegen vorzugehen. Denn die Erfolgsquote ist wegen der Unzuverlässigkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed überdurchschnittlich hoch.

Die Messmethode dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit. 

Aber sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Die größte Fehlerquelle resultiert aus der Länge der Messstrecke. Diese führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingten Verfälschungen der Messungen sind die Ursache dafür, dass etwa die Hälfte aller Messung falsche Ergebnisse hat. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen, ein in Hamburg nicht seltener Fehler, wird die Messung annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Die Messung darf ebenfalls nicht verwertet werden, wenn ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen, welches dem Nachweis der vorhandenen Messfehler dient.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest ohne Punktvergabe oder Fahrverbot eingestellt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Seine anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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