Geblitzt in Hamburg, BAB 7, Dreieck Südwest bei km 171 i. R. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Hamburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Dann sollten Sie den drohenden Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed gemessen. Dieses wird in der Freien Hansestadt Hamburg zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch haben zahllose Testreihen und Gerichtsverfahren die Fehleranfälligkeit dieses Blitzers nachgewiesen.Schon die Länge der Messstrecke von 75 Metern führt  zu einer ungenauen Datenerfassung. 

Schon allein die Länge der vom Blitzer erfassten Messstrecke von 75 Metern führt zu einer ungenauen Datenerfassung, wegen welcher etwa jeder zweite Bescheid falsche Geschwindigkeiten anzeigt. Auch treten besonders bei dichtem Verkehr Probleme bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob  tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine fehlerfreie Messung muss sich der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn befinden. Oft erfolgt beim Aufbau aber die Justierung nicht fachgerecht und exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Ist das Gerät nicht fristgerecht gewartet, erlischt die Geräteeichung. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Der Hersteller fordert eine Einweisung des Messpersonals. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, liegt ein  Beweisverwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Analyse der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.Ge

Foto(s): andreas junge

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