Geblitzt in Hamburg, BAB 7, km 154,7, i. Ri. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Dann lohnt es sich, den Vorwurf durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn das an dieser Messstelle aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist derart fehlerbehaftet, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch deswegen eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Fahren Autos in den Messbereich hinein, refelktieren sie sofort diese Strahlen und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die hierdurch gewonnenen Messwerte sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die vorhandene Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messwerte verfälscht. Dies geschieht so häufig, dass allein diese Serienfehler dazu führt, dass etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. In diesen Fällen kann die Messung keine Grundlage für eine Verurteilung sein. Oft ist auch der Messsensor des Geräts nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz an dem Gerät geschult werden. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger bezüglich der Messung ein Verwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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