Geblitzt in Hamburg, Holstenkamp / Kieler Straße, FR stadteinwärts- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten 4 bis 8 Wochen ein Bußgeldbescheid und dieser kann beachtliche Strafen beinhalten. Neben einem hohen Bußgeld drohen schon ab 21km/h zuviel ein Punkt und bei einer Überschreitung um 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Dies steigert sich, je höher der vorgeworfene Verstoß.

Allerdings kann Sie ein erfahrener Verteidiger vor diesen Folgen bewahren. Die Rechtswidrigkeit eines Bußgeldbescheides kann viele Ursachen haben. Hier sind fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed die Hauptursachen für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer misst mit Hilfe von ausgesandten Laserimpulsen, die nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Gerät wieder empfangen werden. Hieraus wird die Fahrzeit die eingespeicherte Messstrecke bestimmt und dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Allerdings weitet sich die Winkel der ausgesandten Signale umsomehr aus, je weiter das Fahrzeug entfernt ist. Dadurch kann es zu Verzerrungen bei den Rückstrahlsignalen kommen. Dies geschieht bei etwa jeder zweiten Messung und hat verfälschte Geschwindigkeitsangaben zur Folge. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Außerdem werden bei über 50% aller Vorgänge die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Der Blitzer hat besonders bei unübersichtlichen Verkehrssituationen (etwa bei Überholmanövern oder Kolonnenfahrten) Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist der Bußgeldstelle kein glaubhafter Nachweis  möglich, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Ein sehr häufiger Aufbaufehler ist die falsche Einstellung des Scanwinkels. Dieses führt zu zugewandten Schrägmessungen. Dann liegen ganz automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte vor.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch eine Vielzahl andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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