Geblitzt in Hamburg, Horner Rampe 34 i. R. Eekholtesweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verkehrsanwalt die drohenden Strafen ersparen, denn aufgebaut ist hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed FM1. Zwar ist dieses in Hamburg noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch sind seine zahlreichen Schwächen und Fehlerquellen gerichtsbekannt.

Nur eine kleine Aufzählung kann schon die Möglichkeiten der Verteidigung verdeutlichen.

Die Länge der Messstrecke vom 75 Metern verursacht einer Verzerrung der empfangenen Werte und damit auch der Geschwindigkeitsberechnung. Allein aus diesem Grund werden auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Besonders bei dichtem Verkehr und Überholmanövern treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig in der Akte dokumentiert, liegt keine ordnungsgemäße Messung vor. Der Sensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft wird der Messwinkel aber nicht mit der nötigen Genauigkeit eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung erloschen oder ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können in den Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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