Geblitzt in Hamburg, Kantstr. 9, Richtung Friedrichsberger Straße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie wurden hier von einem mobilen Blitzer erfasst? 

Dann können die möglichen Strafen teuer werden.

Bei mehr als 20 km/h  drohen ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen, den gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed.

Dessen gerichtsbekannte Fehlerquellen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Gemessen wird mit Hilfe ausgesandter Laserstrahlen. Die bei der entsprechenden Datenverarbeitung auftretenden Fehler führen bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Messvorgang und das Auslösen der Kamera erfolgen nicht zeitgleich. Dies verursacht bei unübersichtlichen Verkehrssituationen (etwa Kolonnenfahrten, Überholvorgängen) zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Inbetriebnahme des Blitzers müssen die Messbeamten dokumentieren sowie diverse Tests, wie zum Beispiel den Displaytest, durchführen. Finden sich entsprechende Nachweis nicht in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden.

Häufig wird beim Aufbau der Scanwinkel nicht genau eingestellt, obwohl schon die geringe Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Gleichfalls führen vermehrte Reflexionen an der Messstelle zu Messfehlern.

Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Die Messung wird ebenfalls verworfen, wenn sich in der Akte kein Nachweis findet, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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