Geblitzt in Hamburg, Karnapp 6 i. R. Harburger Schloßstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Akzeptieren Sie nicht vorschnell den drohenden Bußgeldbescheid, denn die Schwachpunkte des hier aufgebauten mobilen Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Messlänge beträgt 75 Metern, diese auf den ersten Blick imposante Strecke führt aber dazu, dass die verzerrte Messdaten vom Gerät empfangen werden. Die dadurch negativ beeinflusste Datenverarbeitung führt dazu, dass auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Der Gerätesensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht dies beim Aufbau aber nicht mit der nötigen Exaktheit, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Bei dichtem Verkehr treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist hier auch die Geräteeichung erloschen oder ungültig. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Dies gilt auch, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Diese und noch sehr viele Fehler können durch die Analyse der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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