Geblitzt in Hamburg, Oberaltenallee, Höhe 80, i.R. Wagnerstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wenn Ihnen von der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben, empfiehlt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Fehler in der Geschwindigkeitsmessung, insbesondere durch das Lasermessgerät PoliScan Speed, sind häufig, was oftmals zu einer Einstellung des Verfahrens führt. Probleme wie eine überlange Messstrecke, falsche Justierung des Messsensors, und Mehrfacherfassung von Fahrzeugen können die Messergebnisse verfälschen. Rechtsanwalt Andreas Junge spezialisiert sich darauf, die Messakten auszuwerten und durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten die Ungenauigkeiten nachzuweisen. Dies führt meist zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten. Kontaktieren kann man ihn per E-Mail (junge@jhb.legal) oder telefonisch in der Kanzlei sowie kurzfristig über Handy (01792346907).

Ihnen wird von der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn überdurchschnittlich häufig werden bei dieser Stelle Fehler festgestellt, was im Einspruchsverfahren zu einer Einstellung führt.  Ursache dafür ist fast immer die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses funktioniert nach folgendem Prinzip. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen hier die Straße auf einer Länge von 70 Meter. Dieser werden von den ankommenden Fahrzeugen sofort reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dadurch werden Daten gewonnen, welche Grundlage einer Weg- Zeit- Berechung sind, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier eingestellte überlange Messstrecke verursacht eine Ausweitung der ausgesandten Strahlen und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv, dass schon aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, mit der Folge, dass es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen kommt. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich dieses Blitzers. Dadurch können Ungenauigkeiten bei der Objekterfassung auftreten. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das im Anhörungsbogen benannte Fahrzeug gemessen wurde.  Ist die Geräteeichung erloschen oder fehlt ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal in der Akte, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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