Geblitzt in Heikendorf, Neuheikendorfer Weg 4, vor der Kita, FR Schönberg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Plön macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen den drohenden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sind die Erfolgschancen überdurchschnittlich hoch. Zwar ist dieser Blitzertyp in Schleswig- Holstein noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber zahllose Gerichtsverfahren und Testreihen haben die extreme Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Dieses Messsystem sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zum dem Messsensor zurück. Hierdurch kann die für die 75 Meter benötigte Fahrzeit bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die so verfälschten Messungen sind die Ursache, dass bei etwa der Hälfte aller Vorgänge falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten. Dann kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Plön nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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