Geblitzt in Hemme, B5, FR Karolinenkoog- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h? Mit der richtigen rechtlichen Beratung gibt es trotzdem sehr gute Chancen, den drohenden Strafen zu entgehen. Denn gemessen wir hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic. Dessen gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit ist die beste Garantie für den Erfolg eines Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe von Laserimpulsen gemessen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Sensor zurück. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden.

Jedoch verursacht die überlange Messstrecke eine Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon allein aus diesem Grund etwa 50 % aller Messungen falsch sind. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. In diesen Fällen kann die Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren nicht sicher nachweisen, dass tatsächlich das abgebildete Auto die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Ist der Messensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, ein sehr häufiger Aufbaufehler, werden immer zu hohe Geschwindigkeitswerte angezeigt. Vorgeschrieben ist eine Schulung des Messpersonals am Gerät. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, kann der Verwertung der Messung widersprochen werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nach erfolgtem Einspruch nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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