Geblitzt in Hohenfelde, Dorfstraße 50, Kindergarten, Rtg. Westerhorn- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vorgeworfen. Die Folgen können von einem hohen Bußgeld bis zu mehreren Monaten Fahrverbot reichen. Aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese Strafen ersparen, denn die Ungenauigkeiten und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

So führt eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Die Länge der Messstrecke beträgt 75 Meter. Daher können oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vom Blitzer erfasst werden. In diesen Fällen ist eine genaue Fahrzeugzuordnung aber nicht möglich, d.h. es steht steht nicht fest, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch der Messwinkel nicht exakt eingestellt, was automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Fehlt in der Messakte ein Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung nicht verwertbar. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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