Geblitzt in Hohenwestedt, B 77-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid erhalten mit dem Vorwurf des Überschreitens der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h? Dann haben Sie Glück im Unglück, denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messsystem anerkannt, jedoch sind dessen zahllose Schwächen und Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die vom Blitzer ausgesandten Laserimpulse tasten auf einer Länge von 75 Metern die Fahrbahn ab. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Messwerte ermöglichen eine Weg-Zeit- Berechung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und dadurch bedingt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein diese Fehlerquelle ist die Ursache, dass auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeite angezeigt werden. Besonders bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern oder dichtem Verkehr kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Sensor muss die Strahlen unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Oft ist die Einstellung nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, liegt eine ungültige Eichung vor. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. 

Schon diese bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich


Foto(s): andreas junge

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