Geblitzt in Kasseburg , A24, Km 21,540 in Rtg.-Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings sind Sie nicht wehrlos. Ein Einspruch lohnt sich fast immer und hier sind besonders die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed die besten Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet auf einer Länge bis zu 75 Metern Laserstrahlen aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt. Mittels einer Laserlaufzeitmessung kann die für die Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt und somit die Geschwindigkeit berechnet werden. Sobald der Grenzwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Das größte Manko des Gerätes ist die auf der Streckenlänge auftretende Aufweitung der Laserstrahlen. Der hierdurch entstehende Impulskegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch wird eine fehlerhafte Datenverarbeitung verursacht. Diese ist bei jeder zweiten Messung die Ursache für eine unzutreffende Geschwindigkeitsangabe.

Das Auslösen der Kamera erfolgt zeitlich versetzt zum eigentlichen Messvorgang. Dadurch kommt es bei einem hohen Verkehrsaufkommen, insbesondere Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten, zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle auf Nachfrage kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug zu dem angegebenen Messvorgang korrekt zugeordnet wurde.

Häufig ist der Scanwinkel falsch eingestellt. Dann ist die Messung ebenfalls zu verwerfen, da schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Gleiches gilt, wenn in der Akte nicht dokumentiert ist, dass die Messbeamten an dem Gerät speziell geschult wurden.

Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung vorgeschrieben. Ist deren Durchführung nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder gar abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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