Geblitzt in Kiel, B 404, Überführung Odbarsweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldbehörde Kiel wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Schwachpunkte des hier verwendeten Messgerätes des Typs Poliscan Speed sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe ausgesandter Laserstrahlen bestimmt. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Die hieraus gewonnen Daten ermöglichen die Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und damit die Berechnung der Geschwindigkeit. Wird der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Die Messstrecke beträgt 15 m bis 75 m. Naturgemäß kommt es durch deren Länge zu einer Strahlenaufweitung. Der hierdurch entstehende Signalpegel verursacht bei mindestens jeder zweiten Messung eine fehlerhafte Datenverarbeitung. Die dann angegebene Geschwindigkeit stimmt natürlich nicht mit der tatsächlich gefahrenen überein.

Der häufigste Aufbaufehler ist eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt die Justierung zu  vorhandenen Fahrbahnneigung. Aber schon die Abweichung um ein Grad hat automatisch eine erhöhte Geschwindigkeitsangabe zur Folge. Wird dieses festgestellt, wird die Messung verworfen.

Der Messvorgang  und das Auslösen der Kamera erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dadurch kann es besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu einer Unmöglichkeit der Zuordnung kommen. Dann ist nicht zweifelsfrei sicher, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug in dem angegebenen Vorgang gemessen wurde.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Messbeamten an dem Blitzer geschult wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen wirksamen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Oft ist die sogenannte Auswerteschablone nicht korrekt auf das Foto gelegt. Ist dieser Vorgang nicht ausführlich dokumentiert, ist die Abbildung kein brauchbarer Nachweis.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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