Geblitzt in Kiel, B 503, Tunnel Projensdorf Nordportal- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Kiel macht Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoß zum Vorwurf? Dann kann Ihnen hier die Fehleranfälligkeit des aufgestellten Messgeräts vom Typ Poliscan die drohenden Strafen ersparen. Dieses ist zwar immer noch das Standardmessgerät der Kieler Polizei, doch zahllosen Testreihen haben dessen Ungenauigkeit nachgewiesen.

Nur beispielhaft sind unter anderem die folgenden Fehlerquellen zu benennen.

Schon die Einstellung des Messwinkels ist nicht immer genau der Fahrbahnneigung angepasst. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Bei mindestens jeder zweiten Messung werden unzutreffende Geschwindigkeiten angegeben, weil das Gerät Schwierigkeiten bei der Datenerfassung hat. Zuordnungsschwierigkeiten treten auf, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem Messobjekt tatsächlich die Geschwindigkeit gemessen wurde. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Akte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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