Geblitzt in Kiel, BAB 215, km 19,630, in Rtg. Puttgarden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Stadt Kiel wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Bei einer Überschreitung um 21 km/h droht ein Bußgeld von 100 € und ein Punkt, bei 26 km/h sind es 150 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich alle 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöht werden. Letztere müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der zwangsweisen Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren rechnen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Sie sind hier von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt worden. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das  Messprinzip ist einfach erklärt. Gemessen wird mittels Laserimpulse, die kontinuierlich in Bündelform ausgestrahlt werden. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie an den Blitzer zurück. Dieser vergleicht und speichert die dadurch gewonnen Daten. Mit deren Hilfe kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Wird der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Die Messstrecke hat eine Länge von 70 Metern. Auf diese kommt es zu einer Strahlenaufweitung. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht bei mindestens jeder zweiten Messung eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch kommt es zu einer fehlerhaften Berechnung der Geschwindigkeit.

Gleichfalls werden bei über 50 % aller Vorgänge Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs von 20m bis 50m vor dem Gerät gewonnen. In solchen Fällen liegt ein klarer Verstoß gegen die Gerätezulassung vor.

Die Messung und das Auslösen der Kamera erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher  treten, zumindest bei einem hohen Verkehrsaufkommen, Zuordnungsprobleme auf. Es ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. 

Der häufigste und gleichzeitig gravierenste Aufbaufehler ist eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser dient der exakten Ausrichtung des Messgerätes auf die Fahrbahnneigung. Sogenannte "Schrägmessungen" führen wiederum automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dieses ist sogar schon bei einer Abweichung um ein Grad der Fall.

Zur Vermeidung solcher Mängel sollen die Messbeamten vor dem Einsatz eine Schulung an dem Gerät absolvieren. Fehlt ein solcher Nachweis in der Akte, ist die Messung nicht als fehlerfrei zu werten.

Oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten und die gesetzlich vorgeschriebene Eichung ist als Folge abgelaufen. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

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