Geblitzt in Kiel, Eckernförder Straße / Westring- Bußgeld,Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Kiel vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten oder einen Rotlichtverstoß begangen?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Schon bei 21 km/h zuviel gibt es einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 115 €, bei 26 km/h sind es schon 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. 

Bei einem Rotlichtverstoß drohen, wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Soweit muss es aber nicht kommen. Denn gemessen wird hier mit einem kombinieren Messgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwächen und Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Vor allem die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße kann oft als fehlerhaft nachgewiesen werden. 

An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig zu Änderungen der Einstellungen der Dauerlichtzeichen. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Messgeräte berücksichtigt werden. Dieses geschieht aber gerade nicht. 

Die Blitzer werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch entstehen Zeitfenster, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese müssen sogar separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden.  So kommt es zu den berühmten drei Sekunden, in denen der Fahrer schwört, kein Rot gesehen zu haben.

Auch die Bestimmung der Geschwindigkeit ist bei diesem Gerät mängelbehaftet.

Dabei ist die Messmethode einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform auf einer Messstrecke von 15 bis 75 Metern ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich aber die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung. Dieses ist bei mindestens jeder zweiten Messung gegeben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler vorliegen.

Sehr oft verursachen die Messbeamten Wartungsfehler (etwa die falsche Einstellung des Scanwinkels) oder werten die Messdaten nicht genau aus. Vor allem die falsche Einstellung des Winkels kann große Auswirkungen auf die Genauigkeit haben, da schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Kann dieser Fehler nicht ausgeschlossen werden, wird die Messung verworfen.

Die Messung und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitversetzt. So kann bei Kolonnenfahrten oft nicht zweifelsfrei angegeben werden, dass die angegebene Geschwindigkeit bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Sollte dieses der Fall sein, wird das Verfahren ebenfalls eingestellt.

Sind die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann die Eichung des Gerätes abgelaufen sein. Dann ist sogar die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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