Geblitzt in Kiel- Holtenauer Str. Ecke Im Brauereiviertel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle in Kiel wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der bald folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen.

Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Durch zahllose Testreihen ist  seine Fehleranfälligkeit aber gerichtsfest nachgewiesen. Zwar wurde zwischenzeitlich bei diesem Blitzertyp die gesamte Software ausgetauscht, die grundlegenden Probleme bei der Messwertbildung sind aber geblieben.

Das Messprinzip ist einfach erklärt.

Auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern tastet der Blitzer die Fahrbahn mit Hilfe ständig ausgesandter Laserstrahlen ab. Durch deren Reflexion am ankommenden Fahrzeug, kann eine Objektkontur erstellt und eine fahrzeugspezifische Auswertung durchgeführt werden. Hierbei wird durch vielfach wiederholte Messungen und dabei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet. Erst wenn der zulässige Höchstwert überschritten ist, wird die Kamera aktiviert.

Auf der Länge der Messstrecke kommt es aber naturgemäß zu einer Strahlenaufweitung. Der hierdurch entstehenden Signalkegel ist die vielfach die Ursache für eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieses wiederum führt zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Bei mindestens jeder zweiten Messung wird daher nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angegeben. 

Die zeitliche Abstufung zwischen Messung und Auslösen der Kamera kann Zuordnungsprobleme zu Folge haben. Insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen, etwa Kolonnenfahrten, ist der Bußgeldstelle häufig kein sicherer Nachweis möglich, dass der angegebene Messvorgang tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betrifft.

Durch Umwelteinflüsse oder eine fehlerhafte Wartung kann es zu einer Verstellung des Scanwinkels kommen. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dies stellt einen massiven Verstoß gegen die Vorgaben der Gerätezulassung dar und kann ein Beweisverwertungsverbot begründen.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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