Geblitzt in Kiel, Konrad-Adenauer-Damm 8- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Kiel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier innerhalb geschlossener Ortschaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann heute eine Anfechtung der Messung große Aussicht auf Erfolg, werden doch danach überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. Hauptgrund dafür ist die Unzuverlässigkeit des an dieser Messstelle aufgebauten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0.

Dieses erfasst mit Hilfe von fünf Sensoren auf einer Messlänge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Jedoch hat diese Messmethode große Schwächen. So führen schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, zu groben Verzerrungen der Messdaten. Dies gilt auch für das Lichtvon LED- Scheinwerfern, welches bei den Sensoren Ungenauigkeiten bei der Entfernungsbestimmung verursacht. Oft ist auch der Messbalken (auf welchem sich die Sensoren befinden), nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Straße justiert, was immer überhöhte Geschwindigkeitswerte verursacht. Außerdem treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist in diesen Fällen kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal ist die Messung im Verfahren unverwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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