Geblitzt in Kiel, Ostring Höhe Schwentine Brücke LM 152- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Kiel wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 Km/h überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Bei einer Überschreitung um 21 km/h drohen ein Bußgeld von 115 € sowie ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und schon 180 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden. So kommt zumindest eine Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an Aufbauseminaren in Betracht.

Dem kann aber durch die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers vorgebeugt werden. Denn die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist dabei einfach erklärt.

Der Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Das Messgerät speichert und vergleicht diese Daten. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Hieraus wird wiederum die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert erreicht oder überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Laserimpulse fächern aber auf der Länge der Messstrecke aus. Der hierdurch entstehende Signalkegel führt bei ca. 50 % aller Messung zu einer fehlerhaften Datenerfassung und damit unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Messung und Auslösen der Kamera erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Hierdurch kommt es immer wieder zu Zuordnungsschwierigkeiten. Es ist dann nicht sicher, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ist der Scanwinkel ungenau eingestellt, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Um solche Aufbaufehler zu vermeiden, sollen alle Messbeamten eine Schulung an dem Gerät absolvieren.  Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, wird der Messvorgang verworfen.

Häufig werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten. Ist dann die Eichung des Gerätes abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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