Geblitzt in Kiel, Prinz-Heinrich-Straße, LM 148- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Kiel ein Geschwindigkeitsverstoß, nämlich das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften?

Zwar drohen dann hohe Bußgelder und ein mögliches Fahrverbot, aber zu Ihrem Glück ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgebaut. Dessen Fehleranfälligkeit kann der Grund für den Erfolg Ihres Einspruchs sein.

Schon bei Aufbau können entscheidende Fehler passieren. Vor der eigentlichen Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstest durchgeführt und genauestens dokumentiert werden. Sind die Aufzeichnungen in der Akte unvollständig, darf die Messung nicht verwertet werden. Der Messwinkel muss genau mit 90 Grad auf die Fahrbahnneigung ausgerichtet werden. 

Eine fehlerhafte Datenverarbeitung führt dazu, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Die Messstrecke beträgt ca. 75 Meter. Es ist daher nicht außergewöhnlich, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vom Blitzer erfasst werden. Dessen Messsystem ist aber für diese Vielzahl von Daten nicht ausgelegt. Daher ist in solchen Fällen nicht immer sicher nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Häufig ist hier auch die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses festgestellt, ist die Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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