Geblitzt in Kiel, Rendsburger Landstraße GGÜ 400- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Kiel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb gewchlossener Ortschaften von 30 km/h vor? Dann können die Folgen ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sein. Jeder Eintrag im Fahreignungsregister kann sich dann in Zukunft strafschärfend auswirken. Jedoch muss es dazu nicht kommen. Denn die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern abtasten. Dabei senden ankommende Fahrzeuge die Signale zum Gerät zurück. Die dadurch ermöglichte Datenerfassung ermöglicht einer Zeit- Ort- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Aber der Sensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit, was immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit fehlerhaften Berechnungsgrundlage. Allein aus diesem Grund werden auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Besonders bei dichtem Verkehr und Überholmanövern kommt es zu Schwierigkeiten bei Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig werden auch die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was zu einem Erlöschen der Geräteeichung führt. In diesen Fällen wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweiserhebungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Rendsburg nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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