Geblitzt in Kiel, Rungholtplatz 1- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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An dieser Messstelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften  von 30 km/h. Wird Ihnen hier ein Geschwindigkeitsverstoß gem. 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat  vorgeworfen, kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Aber aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar eines der Standardmessgeräte in Schleswig- Holstein, jedoch ist es seit seinem ersten Einsatz für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 75 Metern tasten Laserimpulse die Fahrbahn in einem rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zum Gerät zurück. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen ein Berechnen der gefahrenen Geschwindigkeit.

Jedoch führt die Länge der Messstrecke zu einer Auffächerung der Laserstrahlen, was zu einer fehlerhaften Datenerfassung und damit Geschwindigkeitsberechnung führt. Schon aus diesem Grund ist auf mindestens jedem zweiten Bescheid nicht die tatsächliche Geschwindigkeit angegeben.

Oft ist auch der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Die Folge sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben.

Die Kamera wird erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Deswegen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. In diesen Fällen ist es nicht sicher, ob die Geschwindigkeit wirklich bei dem abgebildeten Objekt gemessen wurde.

Für eine ordnungsgemäße Messung muss sich ein in der Akte ein zertifizierter Nachweis dafür befinden, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. Fehlt dieser, ist die Messung zu verwerfen.

Gleiches gilt, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest ist dann ein Toleranzbereich von 20 % und mehr zu gewähren.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Fehler bei Ihrer Messung aufgetreten sein können.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dessen Fehlerauswertung ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen.  Von diesen werden überproportional viele eingestellt oder enden mit einem Freispruch. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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