Geblitzt in Kiel, Schützenwall Höhe Lutherstraße Fahrtrichtung Ringstraße.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Kiel erhalten, weil Sie angeblich die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten hätten?

Dann lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Denn die Strafen des möglichen Bußgeldbescheides können erheblich sein. Dieser kann bei einer Überschreitung von mehr als 21km/h einen Punkt und Bußgeld von 115 € aussprechen, bei mehr als 26 km/h sind es schon ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 180 €.

Doch soweit muss es auf keinen Fall kommen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen zahlreiche Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs. 

Die Geschwindigkeit wird wie folgt bestimmt. Der Erfassungsbereich des Gerätes liegt bei 10 bis 75 Metern. Es sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Sobald ein Fahrzeug in diese Strahlenaufweitung hineinfährt, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass dieses Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, wodurch sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt. Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber diese zeitliche Reihenfolge führt dazu, dass nicht immer sicher nachweisbar, ob der angegebene Messvorgang tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betrifft. Besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen treten diese Zuordnungsschwierigkeiten auf.

Der durch die Strahlenaufweitung entstehende Signalpegel führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies führt wiederum zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Nach Wartungsarbeiten ist oft der Scanwinkel verstellt. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Findet sich in der Messakte kein Nachweis, dass die auswertenden Beamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung kein taugliches Beweismittel für den behaupteten Geschwindigkeitsverstoß.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kommt es zu einem Ablauf der Eichung des Gerätes. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

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