Geblitzt in Kiel, Sörensenstraße 37- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Kiel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Dann stehen die Erfolgschancen für Ihren Einspruch gut, denn geblitzt wird mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. 

Dessen Funktionsprinzip ist einfach erklärt. Das Gerät tastet mit Hilfe im rechten Winkel ausgestrahlter Laserstrahlen die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern ab. Die Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen zurückgestrahlt und ermöglichen so eine Ort- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgestrahlten Signale und damit naturgemäß auch zu einer Verzerrung der empfangenen Impulse. Die hierdurch hervorgerufenen Ungenauigkeiten bei der Berechnung führen dann dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Auch  bei Ihrer Messung kann dieser Systemfehler vorliegen.

Oft ist auch der Messwinkel nicht exakt auf die Fahrbahnneigung justiert. Dann führt schon geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Werden mehrere Fahrzeuge zugleich vom Gerät erfasst, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig in der Akte dokumentiert, ist die Messung nicht verwertbar.

Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung mangels fristgerechter Wartung abgelaufen ist.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren vor dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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