Geblitzt in Kiel, Theodor-Heuss-Ring, Höhe Oldesloer Str.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Kiel macht Ihnen in einem Anhörungsbogen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs stehen dann sehr gut, denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannte Schwächen liefern einem erfahrenen Verteidiger die besten Argumente.

Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Die dann gewonnenen Werte ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Aber die Länge der Messstrecke führt naturgemäß zu einer Signalauffächerung und damit Verzerrung der Messergebnisse. Schon allein aus diesem Grund werden auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Oft werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vom Blitzer erfasst. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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