Geblitzt in Leck, auf der Lecker Chaussee, L 5, Höhe Tiergehege- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann zwar teuer werden und eventuell ein Fahrverbot zur Folge haben. Aber ein erfahrener Verteidiger kann dies für Sie abwenden, liefern doch die Schwächen des hier aufgebauten Lichtschrankenmesssystems die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Lichtschrankenmesssysteme messen mittels mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Aber für eine exakte Geschwindigkeitsbestimmung ist die genaue Einstellung des Messwinkels nötig. Aber an dieser Messstelle geschieht dies häufig nicht exakt genug. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Befindet sich das Fahrzeug auf dem Foto in einer Schräglage, kann ebenfalls nicht von einer genauen Messung ausgegangen werden. Oft werden auch mehrere Fahrzeuge zugleich von dem Gerät erfasst. Dann ist der Bussgeldstelle aber kein gültiger Nachweis möglich, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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