Geblitzt in Leck, L 5, Lecker Chaussee, in Höhe Haus-Nr. 19- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben ein Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle Schleswig- Holstein erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn bei dieser Messstelle ist die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch. Der Hauptgarant für den Erfolg ist dabei fast immer die Unzuverlässigkeit des hier verwandten Lichtschrankenmesssystems.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 25 Metern streifen Laserimpulse parallel über die Straße. Registriert wird die Unterbrechung durch ankommende Fahrzeuge. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber sehr häufig ist hier die Justierung der Sensoren nicht exakt im rechten Winkel, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Auch einfachste Lichtreflexionen können eine Verfälschung der Daten verursachen. Außerdem können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten oder ist die Geräteeichung ungültig, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung  nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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