Geblitzt in Linden, A 45, Dortmund – Hanau, km 177,181, FR Hanau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann akzeptieren Sie nicht vorschnell die drohenden Strafen. Denn eine Anfechtung der Messung lohnt sich. Überdurchschnittlich viele Verfahren werden hier nach einem Einspruch eingestellt. Der Grund ist fast immer die Fehleranfälligkeit des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise beruht auf einem einfachen Arbeitsschema. Es werden Laserstrahlen ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät bzw. dessen Sensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Messdaten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Eigentlich ist das Gerät für eine Messlänge von 50 Meter ausgelegt. Die hier eingestellte überlange Messstrecke führt daher zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Auch kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als Auto im Erfassungsbereich des Blitzers befindet. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto mit der angegebenen Geschwindigkeit gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine exakte Ausrichtung des Messsensor im rechten Winkel zur Autobahn. Aber beim Aufbau erfolgt die Justierung nicht immer genau genug. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Messergebnissen. Vor dem Einsatz müssen die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult werden. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Messakte, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Der angedrohte Punkt oder ein Fahrverbot werden dann nicht mehr aufrechterhalten.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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