Geblitzt in Loop, A 215, km 0,500, Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In einem Anhörungsschreiben oder gar schon Bußgeldbescheid wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann ein hohes Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot zur Folge haben. Aber gerade bei dieser Messstelle sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sehr gut, wird doch mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed gemessen. Zwar ist dieses noch eines der am häufigsten in Schleswig-Holstein verwendeten Messgeräte, jedoch haben seit seiner ersten Aufstellung unzählige Gerichtsverfahren dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Das Gerät tastet mittels ununterbrochen ausgestrahlter Laserstrahlen die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab.  Die Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Die dadurch ermöglichte Ort- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit zum Ergebnis.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Impulsauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte fehlerhafte Geschwindigkeitsberechnung führt bei mindestens jedem zweiten Bescheid zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Außerdem werden häufig mehrere Fahrzeuge vom Blitzer zeitgleich erfasst. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung und der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Auch kommt es vor, dass der Messwinkel nicht exakt eingestellt wird. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Analyse Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



     

Foto(s): andreas junge

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