Geblitzt in Lübeck, B 75, km 8,9, Rtg. HL-Zentrum- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Lübeck wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vor? Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Zwar droht schon ab 21 km/h Überschreitung ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich, jedoch sind diese Folgen nicht zwingend. Liefert doch das hier eingesetzte Messgerät TraffiStar S 350 mit seinen zahlreichen Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Das Messprinzip dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Es erfolgt eine Weg- Zeit- Berechnung. Dafür werden auf der überwachten Fahrbahn drei peizoeöektrische Drucksensoren im Abstand von jeweils einem Meter in den Fahrbahnbelag eingelassen. Diese bilden zusammen die Messstrecke. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren werden durch den Druck Signale ausgesandt, die ein Bestimmen der Fahrzeit auf der Strecke und damit eine Geschwindigkeitsberechnung ermöglichen.

Aber währen der Durchführung Messreihe ist die Fahrbahn nicht mehr in dem zu fordernden ebenen und homogenen Idealzustand. Witterungseinflüsse, allgemeine Abnutzung und Schwertransporter haben kleinste Unebenheiten verursacht, welche Messwerte verfälschen. Bremsvorgänge führen zu einem Verschieben der Kabel. Die Abweichung liegt zwar unter einem Millimeter, dies kann aber bei der Messung eine Differenz bis zu 25 km/h ergeben. Das Gerät hat außerdem bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit einer korrekten Zuordnung. Oft ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, ob die angezeigten Werte tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurden.  Die Messbeamten müssen an diesem Messsystem geschult sein. Findet sich aber in der Messakte kein entsprechender Nachweis, kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auwahl  der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Bisher wurde alle von ihm betreuten Verfahren von dem hier zuständigen Amtsgericht Lübeck eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.




Foto(s): andreas junge

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