Geblitzt in Manching, A 9, Nürnberg, Ab.980, km 1.050- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitsstelle in Straubing hat Ihnen einen Anhörungsbogen übersandt, weil sie hier angeblich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften oder den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhielten?

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Beträgt beispielsweise der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes, so sind ein Punkt und ein Bußgeld von 75 € zu erwarten. Wiederholungstäter haben von der bayrischen Polizei immer Nebenstrafen zu erwarten.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann hier die Schwächen des verwendeten Messsystems vom Typ VKS 3 zu Ihren Gunsten anführen.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Eine Selektionskamera beobachtet den Verkehrsfluss auf einer Strecke von 250 m. Sie registriert die Über- oder Unterschreitung vor Beginn der Messung eingegebener Geschwindigkeits- oder Abstandswerte mittels einer Weg- Zeit- Berechnung. Wird ein Verdachtsfall gefunden, wird mittels eines Signals eine Videoaufzeichnung gestartet.

Der von der Brücke als späteren Kamerastandort einsehbare Bereich muss daher 250 m betragen. Auf der hier sichtbaren Fahrbahnoberfläche werden im Brückennahbereich vier Punkte markiert. Diese heißen Passpunkte und bilden ein Viereck. Weiterhin werden zwei Kontrollpunkte markiert. Alle sechs Punkte werden mit einem geeichten Längenmessgerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen.

Sehr häufig geschehen hier Ungenauigkeiten, die das Messergebnis negativ beeinflussen. Gleichfalls ist es nicht selten, dass die Eichung der Geräte abgelaufen ist.

Ebenfalls führen die ständigen Erschütterungen durch den Verkehr und Witterungseinflüssen zu feinsten Lockerungen der Kamera. Dann stimmen die eingegebenen Parameter nicht mehr und die Messung kann nicht verwendet werden.

Ist das Video ansatzlos gestartet, liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit ein Beweisverwertungsverbot vor.

Gleichfalls müssen die von der Polizei gezogenen Prints die für den Betroffenen günstigste Position festhalten. Auch dieses Erfordernis ist nicht immer gegeben.

Bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können diese und noch viele andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema