Geblitzt in Neumünster, auf der A 7, bei km 94,150, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. Zwar kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teure Folgen haben, von einem hohen Bußgeld bis zu mehreren Monaten Fahrverbot, aber die Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed sind ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp ist seit seiner ersten Anwendung für seine Ungenauigkeiten berüchtigt. Zahllose Gerichtsverfahren haben dessen Schwächen seit Jahren aufgedeckt. Die Funktionsweise ist dabei einfach erklärt.

Laserimpulse tasten die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dann mögliche Ort- Zeit- Berechnung hat dann die Geschwindigkeit zum Ergebnis.

Aber gerade die enorme Länge der Messstrecke ist eine große Schwäche des Geräts. Denn diese führt zu einer Impulsauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon allein aus diesem Grund werden bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Werte berechnet. Auch werden sehr oft mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Gerät erfasst. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch der Messwinkel nicht exakt justiert, die Folge sind dann immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Messakte der zertifizierte Nachweis, dass die Messbeamten an dem Blitzertyp geschult wurden, ist die Messung nicht verwertbar. Dieses gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig ist.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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