Geblitzt in Neversdorf, BAB 21, km 53,950, in Rtg. Bartgeheide- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Schleswig- Holstein ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann kann dieses Vergehen teuer werden.

Nach dem Bußgeldkatalog drohen bei mehr 20 km/h  zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot (so eine Fahrvorbelastung vorliegt) und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch es lohnt sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt.

Der Entfernungsbereich für die Messungen beträgt 10 bis 75 Meter. In diesem Bereich tasten Lasersignale die ankommenden Fahrzeuge ab. Durch deren Reflektion kann das Objekt erkannt und ein fahrzeugbezogene Auswertung vorgenommen werden. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit bestimmt. Sobald der zulässige Höchstwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Auf der überlangen Messstrecke kommt es aber zu einer Strahlenaufweitung. Der dadurch entstehende Signalkegel ist für eine Verzerrung der Rückstrahlsignale verantwortlich. Dieses führt zu einer fehlerhaften Datenerfassung. Wegen dieser sind bei mindestens jeder zweiten Messung die Geschwindigkeitsangaben unzutreffend.

Messung und Auslösen der Kamera geschehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dies führt unter anderem dazu, dass besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen die Messvorgänge nicht korrekt den Fotos zugeordnet werden. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Nicht selten ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen werden immer überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Die Messbeamten müssen vorab an diesem Gerätetyp geschult werden. Fehlt ein entsprechender zertifizierter Nachweis in der Akte, wird die Messung als unzulässig verworfen. Gleiches gilt, wenn die Eichung des Gerätes abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurde.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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