Geblitzt in Nindorf, B 431, Bargenstedter Straße 6- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Geschwindigkeitsverstöße werden an dieser Messstelle mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed dokumentiert. Wird Ihnen ein solcher vorgeworfen, stehen die Erfolgschancen für einen möglichen Einspruch sehr gut. Denn Hauptargumente für die Verteidigung sind die zahlreichen und gerichtsbekannten Fehlerquellen dieses Blitzers.

Dieser tastet die Fahrbahn mittels Laserstahlen auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge senden diese zum Gerät zurück. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und somit der gefahrenen Geschwindigkeit.

Aber sehr oft ist hier der Messwinkel nicht exakt justiert, dabei führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgestrahlten Lasersignale. Der dadurch entstehende Impulskegel verursacht eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und letztendlich eine Verfälschung der Messergebnisse. Schon allein aus diesem Grund werden bei etwa jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Systemfehler aufgetreten sein. Werden mehrere Fahrzeuge zugleich vom Blitzer erfasst, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Pkw die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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