Geblitzt- in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße, Höhe Arriba-Parkplatz, FR Henstedt-Ulzburg!

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Die Bußgeldstelle Norderstedt wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? 

20 km/h zu viel auf dem Tacho ziehen ein Bußgeld von 60 Euro nach sich. Bei 21 bis 40 km/h werden Bußgelder bis zu 200 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.Über 41 km/h zu schnell bedeuten Bußgelder zwischen 320 und 700 Euro, 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Aber diese schweren Folgen können durch einen erfahrenen Verteidiger verhindert werden. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist zwar in Schleswig- Holstein noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Jedoch sind dessen  Schwächen in zahlreichen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

So führt zum Beispiel die Messlänge von 75 Metern zu einer Verzerrung der Messdaten. Schon wegen dieser Fehlerquelle werden auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Bei dichtem Verkehr kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Gerätesensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig geschieht hier der Aufbau nicht exakt genug, was immer zu hohe Geschwindigkeitswerte zur Folge hat. Ebenso ist oft die Geräteeichung erloschen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt. Ein Beweisverwertungsverbot ist gegeben, wenn nicht alle Funktionstests dokumentiert wurden oder sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten befindet.

Dies ist nur ein sehr kleiner Teil der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Norderstedt nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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