Geblitzt in Norderwöhrden, OT Nannemannshusen, B 203- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Dithmarschen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Vorwurf? Lassen Sie den Vorgang nicht ungeprüft. Denn mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers kann es gelingen, eine Einstellung zu erreichen. Die Erfolgschancen sind dafür an dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch. Der Grund ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Arbeitsweise ist einfach zu erklären. Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die damit gewonnenen Daten er möglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber die überlange Messstrecke ist allein schon eine enorme Fehlerquelle. Führt sie doch zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und dadurch auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten ist so groß und häufig, dass fast die Hälfte aller Messergebnisse schon aus diesem Grund falsch ist. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich des Geräts befindet, kommt es zu Unregelmäßigkeiten bei der Erfassung des Messobjekts. Dann liegt meist kein sicherer Nachweis vor, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft wird der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte der für die eingesetzten Beamten vorgeschriebene Schulungsnachweis, liegt ein Verwertungsverbot vor. Wird eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, muss sogar die gesamte Messreihe annulliert werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen festgestellt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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