Geblitzt in Nordhastedt, OT Hohenhain, L 316, Höhe Rastplatz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Dithmarschen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h zum Vorwurf? Bevor die Strafen vorschnell akzeptiert werden, lohnt es sich, den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn dank der Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sehr gut.

Das Messprinzip dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Es werden  mit einer Frequenz von 100 Hz durch einen rotierenden LIDAR - Messkopf 158  Lichtimpulse in einem gebündelten Stahl ausgesandt. Während der Messung tastet jeder einzelne Strahl in einer Entfernung von 10 bis 75 Metern den Fahrbahnbereich ab. Bei der Erfassung der zu messenden Fahrzeuge werden die ausgesendeten Lichtimpulse durch Teile der Karosserie reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen. Die Vielzahl der reflektierten Impulse und den dazugehörigen Abtastwinkeln ermöglicht der Auswerteinheit eine dreidimensionale Darstellung der erfassten Fahrzeuge. Aus den vom LIDAR - Messkopf ermittelten Rohdaten berechnet die Auswerteinheit die mittlere Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber schon die kleine zeitliche Verzögerung zwischen Messung und Kamerauslösung sorgt für Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Besonders bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen ist der Bußgeldstelle oft kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitswerten. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist die Ausrichtung nicht exakt genug und dann führen schon die kleinsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Die Messung ist nicht verwertbar, wenn sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten befindet. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese sehr kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Fehler  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas Junge

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